Im Falle einer länger dauernden Krankheit oder einer länger dauernden beruflichen Unabkömmlichkeit muss unbedingt der zuständige Modulvorstand informiert werden (am besten schriftlich oder per E-Mail, weniger empfehlenswert telefonisch).
Falls ein/e Studierende/r länger als drei Wochen ohne Mitteilung die Schule nicht besucht, wird sie/er automatisch abgemeldet. Eine nachträgliche Wiederanmeldung ist in diesem Fall erst im darauffolgenden Semester wieder möglich.