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#wirsindeins

Ich bin krank oder beruflich unabkömmlich. Wie soll ich vorgehen?

Im Falle einer länger dauernden Krankheit oder einer länger dauernden beruflichen Unabkömmlichkeit muss unbedingt der zuständige Modulvorstand informiert werden (am besten schriftlich oder per E-Mail, weniger empfehlenswert telefonisch).

Falls ein/e Studierende/r länger als drei Wochen ohne Mitteilung die Schule nicht besucht, wird sie/er automatisch abgemeldet. Eine nachträgliche Wiederanmeldung ist in diesem Fall erst im darauffolgenden Semester wieder möglich.

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AUF. ZUM
ERFOLG.

Im Falle einer länger dauernden Krankheit oder einer länger dauernden beruflichen Unabkömmlichkeit muss unbedingt der zuständige Modulvorstand informiert werden (am besten schriftlich oder per E-Mail, weniger empfehlenswert telefonisch).

Falls ein/e Studierende/r länger als drei Wochen ohne Mitteilung die Schule nicht besucht, wird sie/er automatisch abgemeldet. Eine nachträgliche Wiederanmeldung ist in diesem Fall erst im darauffolgenden Semester wieder möglich.