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Neue Oberstufe - Details

Ab dem 2. Jahrgang HAK/der 2. Klasse HAS (10. Schulstufe) befindest du dich in der neuen Oberstufe. Unten zeigen wir dir, was sich im Vergleich zu jetzt damit ändert:

jetzt

neue Oberstufe

Schuljahr von September bis Juli

zwei Semester (Wintersemester und Sommersemester), sogenannte Kompetenzmodule

Schulnachricht im Februar und Jahreszeugnis im Juli

Semesterzeugnis im Februar und Semesterzeugnis im Juli

Nicht Genügend in der Schulnachricht kann durch gute Leistungen noch bis zum Jahreszeugnis ausgebessert werden

Nicht Genügend/Beurteilt in einem Semesterzeugnis kann nur durch eine Semesterprüfung im Laufe der folgenden zwei Semester ausgebessert werden

Durch eine Wiederholungsprüfung im Herbst über den Jahresstoff kann ein Nicht Genügend im Jahreszeugnis ausgebessert werden

Semesterprüfung besteht nur aus jenen Kompetenzen eines Faches, die nicht positiv absolviert wurden (= Teilbereiche, nicht automatisch Semesterstoff)

Wiederholungsprüfung kann einmal im Herbst gemacht werden

Es gibt eine Semesterprüfung und eine erste und zweite Wiederholung (= 3 Versuche) innerhalb der darauffolgenden 2 Semester

Aufsteigen mit einem Nicht Genügend nur bei positiver Prognose nach Beschluss der Klassenkonferenz (Aufstiegsklausel) möglich

Aufsteigen mit zwei Nicht Genügend/Beurteilt möglich, einmal in der Laufbahn sogar mit drei Nicht Genügend nach Beschluss der Klassenkonferenz

keine Unterstützung bei der Planung des Lernens

Unterstützung durch Individuelle Lernbegleiter bei Lernschwächen und Terminplanung

Antritt zur Matura/Abschlussprüfung nur bei positivem Abschluss des V. Jahrgangs HAK/der III. Klasse HAS

Antritt zur Matura/Abschlussprüfung nur bei positivem Abschluss ALLER Unterrichtsgegenstände in ALLEN Kompetenzmodulen und nach Absolvierung des Pflichtpraktikums möglich

 

Fallbeispiel 1:
Du hast im Kompetenzmodul 3 (= Wintersemester 2. Jahrgang) ein Nicht Genügend/Beurteilt in Geografie.

Lösung:
Du kannst dir dieses Nicht Genügend im Laufe des Sommersemesters und des kommenden Wintersemesters durch eine Semesterprüfung ausbessern.

 

Fallbeispiel 2:
Du hast in den Kompetenzmodulen 3 und 4 ein Nicht Genügend/Beurteilt in Deutsch.

Lösung:
Du kannst nicht wie bisher eine Wiederholungsprüfung über das gesamte Jahr machen, sondern:
Du hast für das Ausbessern von Kompetenzmodul 3 im darauffolgenden Sommersemester und Wintersemester Zeit.
Für das Ausbessern von Kompetenzmodul 4 hast du im darauffolgenden Wintersemester und Sommersemester Zeit.
Obwohl du zwei Nicht Genügend/Beurteilt hast, darfst du trotzdem ins Kompetenzmodul 5 (3. Jahrgang) aufsteigen. Die zwei Nicht Genügend/Beurteilt musst du dir aber unbedingt ausbessern.

 

Fallbeispiel 3:
Du hast in einem Kompetenzmodul ein Nicht Genügend/Beurteilt in Englisch. Es gibt verschiedene Kompetenzen, wie Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Davon kannst du das Lesen und Hören gut. Das Schreiben und Sprechen hast du jedoch nicht geschafft.

Lösung:
Du musst die Semesterprüfung nur über die Kompetenzen ablegen, die du nicht positiv absolviert hast. Diese werden dir in einem Beiblatt zum Semesterzeugnis bekannt gegeben. In dem oben genannten Fall wären das Schreiben und Sprechen, das Hören und Lesen wird nicht mehr abgeprüft.

 

Fallbeispiel 4:
Du hast im Kompetenzmodul 3 in Unternehmensrechnung ein Nicht Genügend/Beurteilt. Du schaffst die Semesterprüfung im Sommersemester aber nicht.

Lösung:
Du darfst diese Semesterprüfung innerhalb der Frist der zwei Semester noch zwei Mal wiederholen. Der Stoff bleibt der vom Beiblatt zum Semesterzeugnis.

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AUF. ZUM
ERFOLG.

Ab dem 2. Jahrgang HAK/der 2. Klasse HAS (10. Schulstufe) befindest du dich in der neuen Oberstufe. Unten zeigen wir dir, was sich im Vergleich zu jetzt damit ändert:

jetzt

neue Oberstufe

Schuljahr von September bis Juli

zwei Semester (Wintersemester und Sommersemester), sogenannte Kompetenzmodule

Schulnachricht im Februar und Jahreszeugnis im Juli

Semesterzeugnis im Februar und Semesterzeugnis im Juli

Nicht Genügend in der Schulnachricht kann durch gute Leistungen noch bis zum Jahreszeugnis ausgebessert werden

Nicht Genügend/Beurteilt in einem Semesterzeugnis kann nur durch eine Semesterprüfung im Laufe der folgenden zwei Semester ausgebessert werden

Durch eine Wiederholungsprüfung im Herbst über den Jahresstoff kann ein Nicht Genügend im Jahreszeugnis ausgebessert werden

Semesterprüfung besteht nur aus jenen Kompetenzen eines Faches, die nicht positiv absolviert wurden (= Teilbereiche, nicht automatisch Semesterstoff)

Wiederholungsprüfung kann einmal im Herbst gemacht werden

Es gibt eine Semesterprüfung und eine erste und zweite Wiederholung (= 3 Versuche) innerhalb der darauffolgenden 2 Semester

Aufsteigen mit einem Nicht Genügend nur bei positiver Prognose nach Beschluss der Klassenkonferenz (Aufstiegsklausel) möglich

Aufsteigen mit zwei Nicht Genügend/Beurteilt möglich, einmal in der Laufbahn sogar mit drei Nicht Genügend nach Beschluss der Klassenkonferenz

keine Unterstützung bei der Planung des Lernens

Unterstützung durch Individuelle Lernbegleiter bei Lernschwächen und Terminplanung

Antritt zur Matura/Abschlussprüfung nur bei positivem Abschluss des V. Jahrgangs HAK/der III. Klasse HAS

Antritt zur Matura/Abschlussprüfung nur bei positivem Abschluss ALLER Unterrichtsgegenstände in ALLEN Kompetenzmodulen und nach Absolvierung des Pflichtpraktikums möglich

 

Fallbeispiel 1:
Du hast im Kompetenzmodul 3 (= Wintersemester 2. Jahrgang) ein Nicht Genügend/Beurteilt in Geografie.

Lösung:
Du kannst dir dieses Nicht Genügend im Laufe des Sommersemesters und des kommenden Wintersemesters durch eine Semesterprüfung ausbessern.

 

Fallbeispiel 2:
Du hast in den Kompetenzmodulen 3 und 4 ein Nicht Genügend/Beurteilt in Deutsch.

Lösung:
Du kannst nicht wie bisher eine Wiederholungsprüfung über das gesamte Jahr machen, sondern:
Du hast für das Ausbessern von Kompetenzmodul 3 im darauffolgenden Sommersemester und Wintersemester Zeit.
Für das Ausbessern von Kompetenzmodul 4 hast du im darauffolgenden Wintersemester und Sommersemester Zeit.
Obwohl du zwei Nicht Genügend/Beurteilt hast, darfst du trotzdem ins Kompetenzmodul 5 (3. Jahrgang) aufsteigen. Die zwei Nicht Genügend/Beurteilt musst du dir aber unbedingt ausbessern.

 

Fallbeispiel 3:
Du hast in einem Kompetenzmodul ein Nicht Genügend/Beurteilt in Englisch. Es gibt verschiedene Kompetenzen, wie Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Davon kannst du das Lesen und Hören gut. Das Schreiben und Sprechen hast du jedoch nicht geschafft.

Lösung:
Du musst die Semesterprüfung nur über die Kompetenzen ablegen, die du nicht positiv absolviert hast. Diese werden dir in einem Beiblatt zum Semesterzeugnis bekannt gegeben. In dem oben genannten Fall wären das Schreiben und Sprechen, das Hören und Lesen wird nicht mehr abgeprüft.

 

Fallbeispiel 4:
Du hast im Kompetenzmodul 3 in Unternehmensrechnung ein Nicht Genügend/Beurteilt. Du schaffst die Semesterprüfung im Sommersemester aber nicht.

Lösung:
Du darfst diese Semesterprüfung innerhalb der Frist der zwei Semester noch zwei Mal wiederholen. Der Stoff bleibt der vom Beiblatt zum Semesterzeugnis.